Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Spezial AG


1. Geltungsbereich

Alle unsere Verkäufe und Lieferungen unterliegen vollumfänglich diesen Bestimmungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. Wir behalten uns vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrecht über den Kaufvertrag (Art. 174 ff. OR) sowie die anderen schweizerischen Gesetze und Verordnungen.

2. Offerten

Offerten, die keine Annahmefrist enthalten, sind 4 Wochen verbindlich. Unsere Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die unsere Offerten bearbeiten. Für die ausgearbeiteten technischen Unterlagen und Muster behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Die technischen Unterlagen dürfen nicht ohne unsere Erlaubnis vervielfältigt oder an Dritte zugänglich gemacht werden.

3. Vertragsabschluss

Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Spezial AG ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von fünf (5) Werktagen nach seinem Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

4. Preise und Verpackung

Preisangaben in Prospekten, Katalogen und dgl. (physisch oder online) sind unverbindlich. Alle Preise verstehen sich – vorbehältlich anderweitiger Vereinbarungen – netto ab Werk, exklusive MWST., exklusive Versand, exklusive Montage und exklusive Verpackung. Ist die Verpackungseinheit als unser Eigentum deklariert worden, muss diese innert 4 Wochen franko Domizil retourniert werden. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung durch Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder starke Währungsschwankungen Änderungen ergeben, so behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.

5. Erfüllung durch Dritte

Die Spezial AG ist berechtigt, die Ausführung der vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Hierfür bedarf es weder der Zustimmung des Bestellers noch muss ihm die Übertragung besonders angezeigt werden.

6. Abrufaufträge

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rahmen-/Abrufaufträge innerhalb von 3 Monaten, vom Tag unserer Auftragsbestätigung an gerechnet, abzunehmen. Für nicht fristgemäss abgenommene Waren sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, Vorauszahlungen des Rechnungsbetrages zu verlangen und darüber hinaus die zusätzlichen Lagerkosten von mindestens 1% des Wertes der nicht abgenommenen Ware pro Monat zu verrechnen. Das gleiche gilt sinngemäss bei jedem Annahmeverzug des Bestellers.

7. Annulation

Erteilte Aufträge können nur mit unserer Zustimmung annulliert werden. Der Besteller verpflichtet sich, bei Rücktritt vom Vertrag alle uns effektiv entstandenen Kosten zu vergüten.

8. Lieferfrist, Erfüllung der Lieferung und Transportschaden

Wir werden immer bemüht sein, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen einzuhalten. Treten jedoch von uns nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb oder bei unseren Lieferanten auf, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, so verlängert sich die Laufzeit entsprechend. Eventuelle Lieferverzögerungen berechtigen weder zur Annullierung des Auftrags noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware unser Haus, respektive bei Direktlieferungen unserer Lieferanten, deren Haus verlässt. Versand- und Transportgefahr gehen in allen Fällen zu Lasten des Bestellers, auch wenn fracht- oder portofreie Lieferung der Ware vereinbart wird. Die Verpackung erfolgt mit grösster Sorgfalt. Im Falle eines Bruch- und Transportschadens muss der Empfänger der Ware beim Transportunternehmen unverzüglich einen entsprechenden Vorbehalt anbringen und uns schriftlich über den Schaden in Kenntnis setzen. Dies gilt auch, wenn die Verpackung der Ware äusserlich keinerlei Schaden aufweist. Lieferung immer vor dem Auspacken eingehend prüfen. Transportschäden müssen sofort, wenn möglich gleich direkt dem Chauffeur und anschliessend der Transportfirma mitgeteilt werden. Die Lieferung von Teilmengen ist zulässig, sie wird wie durchgeführt verrechnet.

9. Warenrücksendung, Umtausch

Warenrücksendungen können nur nach schriftlicher Vereinbarung mit uns erfolgen. Die Ware muss sich in einwandfreiem, komplettem Zustand und in Originalverpackung befinden. Auf Kundenwunsch speziell angefertigte Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen. Für die Umtriebe können wir einen angemessenen Kostenanteil verrechnen.

10. Abnahme bei Montageaufträgen

Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Abnahme nach erfolgter Montage. Diese wird von Seiten der Spezial AG direkt durch unseren Montageleiter ausgeführt. Allfällige Mängel werden, sofern möglich, behoben oder sind auf dem Lieferschein zu vermerken.

11. Zahlungen

Sofern nichts anderes vereinbart, hat der Besteller die Zahlung 30 Tage nach Rechnungsdatum, netto, ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an, uns einen Zins zu entrichten, der sich nach der am Domizil des Bestellers üblichen Zinsverhältnis richtet, jedoch mindestens 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

12. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an unserer Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung vor. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Bestellers die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz unseres Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken.

13. Verbindlichkeit

Falls sich zwischen der deutschen und den in anderen Sprachen abgefassten Verkaufsbedingungen Differenzen ergeben sollten, ist auf den deutschen Originaltext abzustellen.

14. Garantie, Haftung

Wir gewähren Ihnen die von unseren Lieferanten offerierte Garantie. Der Garantieanspruch dauert, wenn nichts anderes angegeben, 2 Jahre. Die Garantie erstreckt sich auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefristen auftretende Fehler, deren Existenz nachweisbar auf schlechtes Material oder fehlerhafte Fabrikation zurückzuführen ist. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen 10 Tagen ab Übergabe rügt. Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Sitz der Spezial AG. Unsere Firma wird jederzeit bestrebt sein, allfällige Differenzen mit Ihnen gütlich und einvernehmlich zu lösen.

Oktober 2024